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Weltweite Firmengründung

Südkorea

Lokale Gesellschaft, Auslandszweig und Verbindungsbüro sind verschieden; hier Auslandsinvestition in lokale Gesellschaft. Verbindungsbüros dürfen nicht gewerblich tätig sein; Gründung erteilt kein automatisches Visum.

Ziel für diese Leistung auswählen

Das auf dieser Seite gezeigte Land oder Gebiet bleibt das Gründungsziel. Ihr Markt wird nicht aus dem Seitenbesuch abgeleitet.

Grundinformationen zusammengestellt
Die Zahl bezeichnet Länder- und Gebietseinträge, keine eigenständigen Rechtsräume für Firmengründungen. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche Regeln, Leistungsvoraussetzungen oder Informationen überprüft wurden. „Grundinformationen zusammengestellt“ bezieht sich nur auf einige grundlegende Angaben. Bitte beachten Sie Quellen, Bedingungen und Prüfdatum jedes Eintrags.

Maschinell unterstützter Übersetzungsentwurf; professionelle Sprachprüfung ausstehend.
01 / Überblick

Rechtsform

Lokale Gesellschaft mit Auslandsinvestition (Aktiengesellschaft)

02 / Grundvoraussetzungen

Grundvoraussetzungen

  • Üblicher FDI-Weg: mindestens KRW 100 Mio. und 10% der Stimmanteile zur Unternehmensführung. Geringere Investitionen können Gesellschaften nach Devisenmelderegeln gründen. Investition ist keine Gebühr.
03 / Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • FDI-Meldung: Formulare, Nationalitäts-/Gesellschaftsnachweis und Vollmacht. Steuerregistrierung: Satzung, Mietvertrag, Registerauszug, Gesellschafter und erforderliche Kapital-/Lizenznachweise. Vollständige Gerichtsunterlagen separat klären.
04 / Ablauf

Ablauf

  • KOTRA/Devisenbank vorab informieren, Kapital überweisen, gerichtlich eintragen, Lizenzen beschaffen, steuerlich anmelden und Bank/FDI-Registrierung abschließen. Schritte fallabhängig.
05 / Zeitrahmen und Startbedingungen

Amtliche Bearbeitungszeit und Fristbeginn

Noch zu prüfen

06 / Amtliche Gebührenreferenzen

Amtliche Gebührenreferenzen

Amtliche Gebühren für die genannten Bedingungen, keine vollständigen Gesamtkosten. Unsere Leistungen und nicht aufgeführte Drittkosten sind ausgeschlossen. Ein Gesamtplan folgt nach Bedarfsprüfung.

Noch zu prüfen

07 / Laufende Pflichten

Laufende Pflichten

  • Lokale Gesellschaft führt Bücher und erfüllt Steuerpflichten, mit Prüfung bei bestimmten Voraussetzungen. FDI-Registrierung grundsätzlich binnen 60 Tagen ab Einzahlung. Steuerarten, Termine und Änderungen fallbezogen prüfen.

Noch zu ergänzende oder zu prüfende Angaben

  • Gerichtsunterlagen, Auslandsqualifikation, Beglaubigung, örtliche Steuern, Lizenzen, Visa und Prüfungsschwellen offen. Amtliche Zeiten widersprüchlich; fehlende Gebühren bedeuten nicht kostenlos.

Leistungsumfang

Geschäftsanschrift, Registered Agent und Company Secretary richten sich nach Ziel, Rechtsform und tatsächlicher Tätigkeit. Nicht jede Leistung ist in jedem Land erforderlich oder anwendbar.

Häufige Fragen

Sind die genannten Gebühren ein vollständiges Angebot?

Nein. Öffentliche Beträge sind nur überprüfte amtliche Gebühren. Dienstleistungen und weitere Kosten werden separat angeboten.

Garantiert eine Gründung ein Bankkonto oder eine Genehmigung?

Nein. Gründung, Genehmigungen und Bankanträge unterliegen jeweils eigenen Voraussetzungen und Prüfungen.

08 / Amtliche Quellen

Amtliche Quellen

  1. www.investkorea.org ↗

    Geprüft:16.10.2026

  2. www.investkorea.org ↗

    Geprüft:16.10.2026

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